Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsleistungen und Dolmetscheinsätze

I. Berechnungsgrundlage

1.1 Übersetzungsarbeiten werden entweder nach Zeilen oder nach Wörtern berechnet. Eine Normzeile nach DIN 2345 besteht aus 55 ASCII-Zeichen. Die Anzahl der Zeichen wird in der Zielsprache ermittelt. Bei Einzelbegriffen (Legende, Glossar) gelten zwei Begriffe als eine Zeile. Der Zeilenpreis richtet sich nach der Sprache und dem Schwierigkeitsgrad des Textes. In Kostenvoranschlägen und Festpreisangeboten wird – ohne genaue Kenntnis der zu übersetzenden Vorlage – von einem Text mittleren Schwierigkeitsgrades ausgegangen. Hierbei werden die Zeilen des Ausgangstextes gezählt und mit einem sprachenspezifischen Faktor multipliziert, der anhand praktischer Erfahrungen ermittelt wurde.

1.2 Wird der Übersetzungsauftrag auf Wunsch des Auftraggebers unter Zuhilfenahme von Übersetzungstools z.B. TRADOS oder ähnlichen Programmen durchgeführt, erfolgt die Abrechnung gemäß der programmeigenen Analyse des fertigen Zieltextes.

1.3 Bei Eilaufträgen, die zur Wahrung des Liefertermins außerhalb der üblichen Arbeitszeit ausgeführt werden müssen (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit), wird ein Zuschlag von 20-100 % auf das Netto-Honorar berechnet. Die Höhe des Zuschlages wird vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber vereinbart.

1.4 Artverwandte Sprachdienstleistungen (Schreib-, Korrektur-, Layoutarbeiten, Lektorat u.ä.), die in Zeilen nicht messbar sind, werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Honorarrechnung wird auf Verlangen des Auftraggebers ein Arbeitszeitnachweis beigefügt.

1.5 Wird als Abrechnungsgrundlage ein Seitenpreis vereinbart, erfolgt die Berechnung auf Basis der Normseite nach DIN (25 Schriftzeilen à 55 ASCII- Zeichen). Normseiten ab 20 Schriftzeilen gelten als ganze Seite.

1.6 Bei Kleinaufträgen (unter 16 Zeilen) wird eine Kostenpauschale berechnet.

1.7 Bei Dolmetscheinsätzen (simultan oder konsekutiv) wird die erbrachte Leistung nach Zeitaufwand oder auf der Grundlage eines Tageshonorars abgerechnet. Angefangene Stunden gelten als volle Stunden. Die reguläre Arbeitszeit von Dolmetschern zum Normaltarif beträgt bei Konferenzdolmetschen 6 und bei Konsekutivdolmetschen 8 Stunden pro Tag. Für Überstunden wird ein Zuschlag von 50 % auf den vereinbarten Stundensatz berechnet.

1.8 Fahrtzeiten bei Dolmetscheinsätzen werden mit dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Die Reisekosten werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart, nach dem tatsächlichen nachgewiesenen Kostenaufwand (öffentliche Verkehrsmittel) bzw. bei Fahrten mit PKW mit der jeweils gültigen gesetzlichen Kilometerpauschale gemäß JVEG in Rechnung gestellt.

1.9 Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vom 01.07.2004 aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.


II. Durchführung

2.1 Übersetzungsaufträge werden nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen seitens des Auftraggebers vorliegen, mit dem in der Zielsprache allgemein üblichen lexikographisch vertretbaren bzw. allgemein verständlichen Begriff übersetzt.

2.2 Die in Verbindung mit einem Übersetzungsauftrag erstellten Glossare bleiben unser Eigentum.

2.3 Die Übertragung des Ausgangstextes in die Zielsprache erfolgt je nach Art des zu übersetzenden Textes wörtlich, sinngemäß bzw. mentalitätsgerecht unter voller Wahrung des Informationsgehaltes.

2.4 Für den Fall, dass wir aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung des Urheberrechtes aus gleich welchem Grund durch Dritte in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns von einer derartigen Haftung in vollem Umfang freizustellen.

2.5 Für Übersetzungsfehler, die durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben seitens des Auftraggebers oder durch Fehler im Originaltext entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt auch und insbesondere für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden und ähnlichen Dokumenten.

2.6 Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.


III. Liefertermin und Lieferung

3.1 Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird für den Regelfall verbindlich zugesagt.

3.2 Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig zum Versand gebracht wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Laufzeiten für die jeweilige Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte eingeliefert werden müssen.

3.3 Kann der Liefertermin wegen Höherer Gewalt oder aus Gründen (Verkehrsstörungen, Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik, Aufruhr, Kriegsereignisse und sonstige Betriebsstörungen) nicht eingehalten werden, die von uns nicht zu vertreten sind, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte – insbesondere Schadenersatzansprüche – sind für solche Fälle ausgeschlossen.


IV. Obliegenheiten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung seine besonderen Wünsche wie Lieferung auf Datenträger, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen u. ä. eindeutig zu definieren.

4.2 Die zur sachgemäßen Ausführung des Auftrages erforderlichen technischen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne Terminologielisten, Zeichnungen und Abbildungen, Abkürzungserläuterungen u. ä.) sind uns unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.3 Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen.

4.4 Technische Handbücher und umfangreichere Druckschriften müssen uns im Original oder in gut lesbarer Ablichtung als Vorlage und Arbeitsgrundlage unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

4.5 Bei Dolmetschaufträgen müssen dem Dolmetscher alle Unterlagen zum Gesprächsgegenstand sowie evtl. Hintergrundinformationen rechtzeitig zugänglich gemacht werden, damit er sich auf die Veranstaltung gründlich vorbereiten kann.

4.6 Wenn nichts anderes vereinbart, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei uns und werden einschließlich des Auftrages unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufbewahrt bzw. gespeichert.

V. Versand
5.1 Die Lieferung erfolgt in der Regel als E-Mail-Anhang. Auf Wunsch kann der Auftrag auch auf dem Postweg oder durch Boten geliefert werden.
5.2 Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.


VI. Mängelrügen

6.1 Sollte die Übersetzung offensichtliche sachliche, sprachliche oder schreibtechnische Fehler aufweisen, muss uns der Auftraggeber dies unter genauer Angabe der Mängel unverzüglich anzeigen. Das Recht auf Nachbesserung in einer angemessenen Frist gemäß BGB behalten wir uns ausdrücklich vor.

6.2 Reklamationen jeder Art können binnen Monatsfrist nach Eingang der Lieferung durch den Auftraggeber geltend gemacht werden.

6.3 Wünscht der Auftraggeber gleich aus welchem Grund keine Nachbesserung, ist er nicht berechtigt, das in Rechnung gestellte Honorar eigenmächtig zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Wandlung und Schadenersatz seitens des Auftraggebers sind in solchen Fällen ausgeschlossen.


VII. Gewährleistung, Haftung

7.1 Wir haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzungen bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Für evtl. Folgekosten und -schäden aus fehlerhaften Übersetzungen kann keine Haftung übernommen werden.


VIII. Stornierung

8.1 Nimmt der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag gleich aus welchem Grunde zurück, ohne hierzu vertraglich oder gesetzlich berechtigt zu sein, muss er uns die bis zur Stornierung aufgelaufenen Kosten erstatten und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen bezahlen.

8.2 Werden Dolmetschaufträge nicht längstens drei Tage vor Arbeitsbeginn storniert, haben wir Anspruch auf mindestens ein Tageshonorar, es sei denn, dem verpflichteten Dolmetscher kann von uns ein angemessener Ersatzauftrag angeboten werden.


IX. Zahlungsbedingungen

9.1 Honorarrechnungen für Sprachdienstleistungen sind – wenn nichts Anderes vereinbart – sofort und rein netto zur Zahlung fällig.

9.2 Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.

9.3 Bei umfangreichen Aufträgen mit langen Lieferfristen sind wir berechtigt, zur Deckung der laufenden Kosten eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.


X. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung unser Eigentum.


XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Für Aufträge aller Art und alle daraus abgeleiteten Ansprüche gilt deutsches Recht.

11.2 Erfüllungsort ist Frankfurt am Main, Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

11.3 Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt. In solchen Fällen gilt das BGB.

Stand: Frankfurt, am 22.12.2011

Brücken Übersetzungsbüro
Wassim Titout
Dipl.-Übersetzer und Dolmetscher
Allg. vereidigt

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